Mittels Kommissionen koordinieren und fördern wir die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsorganisationen: Ziel ist es, eine einheitliche Leistungsqualität zu erreichen, gemeinsam Projekte zu entwickeln und unsere Interessen in der Gesellschaft zu vertreten. Sämtliche Mitglieder der Kommissionen werden durch den Vorstand des SZBLIND für eine vierjährige Mandatsperiode gewählt.

Die Kommissionen bringen Fachleute aus wichtigen Bereichen der Mitgliedsorganisationen des SZBLIND zusammen. Sie fördern den gegenseitigen, fachspezifischen Austausch und die Koordination. Gleichzeitig erarbeiten sie gemeinsame Grundlagen sowie einheitliche Stossrichtungen. Auch unsere Fachstellen, die direkte Dienstleistungen gegen aussen erbringen, werden von einer Kommission begleitet. Sie sind ein Instrument zur Willensbildung zwischen Dienstleistungsempfängern (Klientinnen und Klienten), Dienstleistungserbringern (Fachpersonen) sowie den Leitungsorganen des SZBLIND (Vorstand/Geschäftsleitung).

Des weiteren gibt es Kommissionen, welche zuständig sind für sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der eidgenössischen höheren Fachprüfung sowie der Qualitätssicherung und -entwicklung der Bildungsanbieter für die Ausbildung zur/zum Blindenführhundeinstruktorin*instruktor und zur/zum Rehabilitationsexpertin oder Rehabilitationsexperten für sehbehinderte und blinde Menschen. Die Kommission für Qualitätsprüfung und fachliche Beurteilungen Informatik (KQFB-Informatik) prüft zu Händen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) Gesuche um Zulassung von Informatikanbietern als Leistungserbringer und Vertragspartner vis-à-vis des BSV. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrags Art. 21 IVG betreffend die Abgeltung von Informatikdienstleistungen und Gebrauchstrainings im Zusammenhang mit der Abgabe oder dem Update von sehbehindertenspezifischen EDV-Hilfsmitteln. Zusätzlich beantwortet die Kommission Anfragen für fachtechnische Beurteilungen von IV-Stellen.

Kommissionen und personelle Zusammensetzung

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